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News | USA allgemein | 23.09.2021

COVID-19: USA-Reisen ab November 2021

Auch touristische Reisen in die USA werden ab 08. November 2021 wieder möglich sein. Unsere Antworten auf Ihre Fragen zu diesem Thema, z.B. unter welchen Voraussetzungen die Einreiseerleichterungen gelten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.


Wann kann ich wieder in die USA reisen?
Gemäß eines Tweets US-amerikanischen Assistenz-Regierungssprechers Kevin Munoz soll es ab 08. November 2021 zu Einreiseerleichterungen für Reisende u.a. aus dem Schengen-Raum (DE, AT, CH NL, etc.) und andere Ländern kommen.

Welche Voraussetzungen müssen zur Einreise in die USA erfüllt werden?
Die Einreiseerleichterungen gelten ausschließlich für nachweislich Geimpfte („1G-Regelung“) mit zusätzlichem, bei Einreise maximal drei Tage altem Test-Negativergebnis. Ausnahmen davon beschreiben wir weiter unten. Die grundsätzlichen Bestimmungen zu einer Einreise mit maschinenlesbarem Reisepass und der Beantragung eines ESTA oder Visums gelten uneingeschränkt weiter. Bitte beachten Sie die Informationen des Deutschen Auswärtigen Amtes unter diesem Link oder die Hinweise Ihrer national zuständigen Behörde.

Werden Immunisierungen mit allen gängigen Impfstoffen und "Kreuz-Impfungen" akzeptiert?
Alle Impfstoffe, die eine Zulassung der US-Arzneimittelbehörde FDA oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekommen haben, werden akzeptiert. Über diese Zulassung verfügen aktuell die Impfstoffe von BionTech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna, Johnson&Johnson, Sinopharm und Sinovac. Auch eine Kombination ("Kreuz-Impfung") mit zwei Impfstoffen der vorangegangenen Aufzählung werden akzeptiert.

Gibt es Ausnahmen zu den Impfvorschriften für bestimmte Reisende (z.B. Kinder)?
Von der allgemeinen Impfpflicht ausgenommen sind aktuell Kinder (Personen < 18 Jahre) und Reisende, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Beide Personengruppen müssen ein bei Einreise maximal einen Tag altes negatives Corona-Testergebnis nachweisen.

Muss ich wegen der Infektionslage in den USA mit einer COVID 19-Infektion rechnen?
Nein. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Wissenschaft ist davon auszugehen, dass Sie mit einem entsprechenden Impfschutz und bei gleichzeitiger Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen sehr gut geschützt sind. Die aktuellen Zahlen zur Pandemie erhalten Sie z.B. unter diesem Link von der Johns Hopkins University. Deutschsprachige Informationen zum Infektionsgeschehen erhalten Sie auch über die Informationsseite des Robert Koch Instituts (RKI).

Gelten bestimmte Schutzbestimmungen während meines Aufenthalts in den USA?
Das ist leider nicht allgemeingültig zu beantworten. Grundsätzlich definiert jeder einzelne US-Bundesstaat auch in diesem Bereich eigene Richtlinien. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Beurteilung der Pandemie und die Umsetzung ggf. erforderlicher Schutzmaßnahmen insbesondere von der politischen Haltung der Regierung des Bundesstaats und weniger von wissenschaftlichen Erkenntnissen geprägt ist. Die Konsequenzen sind also sehr unterschiedlich und sollten immer aktuell auf den Informationsseiten des jeweiligen Staats online nachgelesen werden.

Kommt es zu Einschränkungen touristischer Reisen?
Nein, nicht grundsätzlich. Die USA sind weiterhin frei zu bereisen. Einzelne US-Bundesstaaten schränken die Grenzübertritte untereinander ein, was allerdings nur ungeimpfte Reisende betreffen soll. Alle Nationalparks und Nationalen Monumente, aber auch die State Parks und Attraktionen sind geöffnet. Allerdings kommt es teilweise zu Begrenzungen der Besucherzahl insgesamt und insbesondere in geschlossenen Räumen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Internetseite der US-Nationalparks oder die Homepages der zu besuchenden Attraktion(en). Beachten Sie unbedingt evtl. vorhandene Fristen zur Vorabreservierung von Besuchszeiten.

Gelten Quarantänevorschriften, wenn ich aus den USA zurückkehre?
Je nachdem, wie die Behörden Ihres Heimatlandes das Infektionsgeschehen in den USA bewerten, werden die Vereinigten Staaten z. B. als (Hoch-)Risikogebiet eingestuft, was dann ggf. auch eine verpflichtende Quarantäne nach Rückkehr nach sich zieht.

Hat die Pandemie Folgen für die Reisepreise?
Ja. Auch wenn Flüge teilweise weiterhin zu sehr günstigen Raten buchbar sind, so hat sich das Preisniveau während der Pandemie jedoch insgesamt erhöht. Die Verknappung des Angebots für Reisende aus dem Ausland, sprunghaft steigende Nachfrage und die fortwährend hohe US-Inlandsnachfrage führen zu insgesamt steigenden Preisen auf dem europäischen Markt. Höhere Mietwagenpreise hängen vor allem mit der Verkleinerung der Fahrzeugflotten, bei Wohnmobilen außerdem mit dem Marktaustritt mehrerer Anbieter (z.B. Apollo, JUCY) zu Pandemiebeginn zusammen.

Wie hat sich die Pandemie auf Flüge ausgewirkt?
Alle Fluggesellschaften haben ihre Flugpläne seit Beginn der Corona-Pandemie angepasst, indem sie das Angebot stark reduziert (weniger Abflüge und/oder Einsatz von Flugzeugen mit geringerer Kapazität) und auch etliche Strecken ganz eingestellt haben. Dies führt dazu, dass Reiseziele nun nur seltener, mit Umstieg statt direkt oder mit längeren Umsteigezeiten zu erreichen sind. Seit Ankündigung von Reiseerleichterungen arbeiten die Fluggesellschaften mit Hochdruck daran, ihr Angebot schon für die Wintersaison 2021/2022 und vor allem den Flugplan für die Sommersaison 2022 aufzustocken und damit die Kapazitäten deutlich zu erhöhen. Ein der Zeit vor der Pandemie vergleichbares Angebot wird wohl erst 2023 oder später wieder erreicht werden können.

Gelten besondere Regeln, wenn ich mit dem Flugzeug unterwegs bin?
Ja, denn alle Fluggesellschaften sind bemüht, Reisen so sicher wie möglich zu machen und die Passagiere vor einer Ansteckung während der Reise zu schützen. Das verpflichtende und dauerhafte Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (z.B. medizinische oder FFP2-Maske) an Bord der Flugzeuge gehört beispielsweise dazu. Außerdem werden beim Check-In teilweise auch Impf- oder negative Testnachweise verlangt. Über die genauen Details informieren Sie die Internetseiten der gebuchten Fluggesellschaft.

Die Pandemie ist nicht beendet. Kann ich meine Buchung jederzeit wegen der Corona-Pandemie kostenlos stornieren oder umbuchen?
Nein!
(Der nachfolgende Text gilt nicht für separat über unsere Internetseiten gebuchte Mietwagen!)
Bitte beachten Sie, dass für jede jetzt durchgeführte Buchung die regulären Bestimmungen (AGB) Ihres Vertragspartners (z.B. FTI Touristik, Fluggesellschaft, etc.) gelten. Die aus dem weltweiten COVID 19-Infektionsgeschehen resultierenden Reise-Einschränkungen bestehen bereits länger als ein Jahr, weshalb die Pandemie und ihre Folgen nicht mehr als „unerwartet“ zu bezeichnen sind. Die Einstufung eines Reiselandes als Risikogebiet führt nun nicht mehr automatisch zu einer kostenfreien Stornierung der Buchung durch Ihren Vertragspartner. Auch mit evtl. Auswirkungen einer amtlichen Quarantänevorschrift ist jederzeit zu rechnen, weshalb die Reiseunternehmen eine kostenfreie Änderung vermehrt ablehnen. (Wie Sie sich aber dennoch gegen immense Kosten schützen können, lesen Sie in unserer nächsten Antwort.)

Was passiert mit meiner Buchung, wenn ich selbst an COVID-19 erkranke oder ein naher Angehöriger betroffen ist?
Grundsätzlich gelten immer die Regelungen Ihres Vertragspartners (siehe vorausgehende Antwort). Wie schon in der Vergangenheit empfehlen wir Ihnen dringend die Buchung des passenden Reiseschutzes zu Ihrer Reise und beraten Sie gerne. Eine Reiserücktritts-Versicherung (RRV) der HanseMerkur schützt Sie bei allen akut eingetretenen Erkrankungen und haftet (schon immer!) auch bei einer Pandemie als Rücktrittsgrund. Durch den nun zusätzlich zur RRV buchbaren Corona-Schutz ist auch das Quarantänerisiko versichert.

Bin ich mit der Buchung einer Pauschalreise besser abgesichert?
Ja, definitiv! Bei einer Pauschalreise sind Sie gemäß den gesetzlichen Grundlagen als Reisender in vielen Punkten bestmöglich geschützt. Insbesondere im Vergleich zur Buchung von Einzelleistungen stehen Sie dann deutlich besser da. Allerdings sind nicht für alle Reisen überhaupt Pauschalreisen buchbar. Die Voraussetzung für eine Pauschalreise ist die Buchung von mind. zwei unterschiedlichen Leistungen (z.B. Flug, Mietfahrzeug, Unterkunft) bei einem Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, wie FTI Touristik). Als Reisebüro und Ihr Partner wollen wir Sie natürlich bestens unterstützen und bemühen uns immer, Ihnen bevorzugt eine Pauschalreise zu ermöglichen.

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