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News | Kanada | 18.09.2015

Einreise Kanada: Im Frühjahr wird die eTA Pflicht

Ob als Zwischenziel während einer USA-Rundreise oder wenn der Urlaub mit einem Kanada-Flug beginnt: Wer eine Reise in den nordamerikanische Staat plant, der sollte sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen informieren.

Kanada hat kürzlich die Einreisebestimmungen für Besucher aus allen Ländern, für deren Einreise kein Visum erforderlich ist, geändert. Dies betrifft Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Erfahren Sie im Folgenden mehr über den neuen Authorisierungsprozess eTA und wann man sich ihm stellen muss.

Was hat sich geändert?
Bereits bekannt ist die ESTA (Electronic System for Travel Authorization), die in den USA zur Einreise erforderlich ist. Nun hat auch Kanada ein ähnliches Programm eTA (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Die eTA ist nicht zu verwechseln mit einer Visumspflicht.

Weshalb wird das Programm eingeführt?
Der Grund für die Einführung ist laut CIC (Citizenship and Immigration Canada) die Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit an den Außengrenzen und auf nach Kanada führenden Flügen zur Vermeidung potenzieller Gefahren beziehungsweise frühzeitiger Erkennung.

Wann wird die eTA Pflicht?
Verpflichtend wird die eTA für alle Reisenden ab dem 15.03.2016 aus Ländern, die nicht der Visumspflicht unterliegen. Die Antragsstellung ist bereits seit dem 01.08.2015 möglich.

Ist die eTA immer erforderlich?
Die elektronische Einreisegenehmigung ist in jedem Fall unerlässlich, wenn eine Reise über den Luftweg nach Kanada erfolgt, auch beim Transit. Eine Ausnahme besteht, wenn die Einreise nach Kanada über Land oder Seeweg erfolgt. Hierbei ist es wichtig, angemessene Identifikation mit sich zu tragen. Der Reisepass und Reisedokumente müssen bei Einreisende an der Grenze vorgezeigt werden.
Von der Pflicht befreit, die eTA zu beantragen, sind Inhaber einer PR-Card, Studien-oder Arbeitserlaubnis und anderer befristeter Aufenthaltstitel für Kanada sowie Flugpersonal, das dienstlich für einen Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden bleibt. Die Befreiung für Inhaber der Studien-oder Arbeitserlaubnis, gilt nur wenn diese nach einem Aufenthalt in Saint-Pierre, Miquelon oder den USA wieder nach Kanada einreisen.

Was braucht man für den Antrag?
Um einen eTA-Antrag stellen zu können, sollte jeder Bewerber folgende Dokumente bereithalten:
- Reisepass
- Kreditkarte (VISA oder Mastercard) und
- E-Mail-Adresse.

Wie lange ist die Electronic Travel Authorization gültig?
Die eTA ist regulär für fünf Jahre bzw. bis Ablauf des Reisepasses gültig. Hierbei ist entscheidend welcher der beiden genannten Fälle zuerst eintritt. Des Weiteren ist die eTA nur zusammen mit dem angegebenen Reisepass gültig.

Brauchen Kinder eine separate Electronic Travel Authorization?
Ja, in jedem Fall. Es ist sehr wichtig, dass Erwachsene und Kinder über eine eTA bei Einreise nach Kanada verfügen.

Wieviel kostet die eTA?
Die Kosten für die eTA sind im Vergleich zu anderen Ländern gering und betragen sieben Kanadische Dollar (CAD).

Ist die Einreise mit der eTA nach Kanada begrenzt?
Nein. Solange die eTA gültig ist, und das sind fünf Jahre, kann in diesem Zeitraum immer nach Kanada eingereist werden, sofern der Reisepass nicht vorher abgelaufen ist. Dies ist auch zutreffend auf die ESTA in den USA, bei welcher die Gültigkeit zwei Jahre beträgt.

Wo stelle ich den Antrag?
Der eTA Antrag wird online auf www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp gestellt und über eine verschlüsselte Verbindung durchgeführt, um während des Antragsverfahrens die persönlichen Daten und Zahlungsinformationen zu schützen.

Wie erfolgt die eTA Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt immer online, ist simple, dauert nur einige Minuten und ähnelt jener der ESTA. Das Formular für den Online-Antrag ist verfügbar in englischer und französischer Sprache. Bei eventuellen Sprachbarrieren können die Antrags-Erläuterungen hilfreich sein, welche von der CIC bereitgestellt werden und auch in Deutsch verfügbar sind. Somit kann der Antrag problemlos ausgefüllt werden.
Abgefragt werden beispielsweise persönliche Daten zur eigenen Person, Wohnsitz, Beruf und Gesundheit, Reisepassinformationen sowie Vorstrafen.
Teils kann man keine eigenen Angaben formulieren und muss aus vorgegeben Listen wählen. Dabei sollte beachtet werden, dass zum Beispiel bei Berufsbezeichnungen etwas Allgemeineres ausgewählt werden muss, falls der ausgeführte Beruf nicht explizit aufgeführt ist. Des Weiteren kann man wählen, ob man für sich selbst oder andere den Antrag stellt, was bei der Antragstellung für Kinder relevant ist.
Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist und wahrheitsgemäß beantwortet wurde, kann man mit der Zahlung fortfahren, welche ausschließlich mit Kreditkarte durchgeführt werden kann. Es können auch Pre-Paid-Karten von Mastercard oder VISA können für die Zahlung verwendet werden. Bevor der Antrag abgeschickt wird, sollten die Kreditkarten-Daten nochmals auf Richtigkeit überprüft werden. In der Regel bekommt der Antragsteller innerhalb weniger Minuten die Bestätigung via E-Mail.
Die Declaration Card, die normalerweise im Flugzeug ausgefüllt wird, wird wahrscheinlich auch weiterhin bestehen bleiben.

Was muss man Grenzüberschreitungen zwischen USA und Kanada beachten?
Reisende, die von Kanada mit dem Fahrzeug in die USA einreisen möchten, benötigen keine ESTA und wer von den USA nach Kanada einreist, benötigt auch keine eTA. Man muss sich jedoch durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Sofern zutreffend, sollte man an der Grenze angeben, dass man erneut in die USA oder nach Kanada einreisen möchte. Wird diese wichtige Information der Behörde nicht im Voraus mitgeteilt, könnte es zu eventuellen Komplikationen bei der Wiedereinreise kommen.
Falls ein Mietwagen oder Camper gemietet wurde, ist es auch hier wichtig den Vermieter über das Vorhaben der Grenzüberschreitung in Kenntnis zu setzen.
Beachten Sie zudem die Zollbestimmungen beider Länder bei Grenzüberschreitungen. Diesen entnehmen Sie wichtige Informationen zur Einfuhr von Alkohol, Nahrungsmitteln, Pflanzen, Geschenken, Tabak und anderen Waren.

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