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News | USA allgemein | 01.02.2017

Verwirrung um Änderungen bei der Einreise in die USA

Nach dem Hin und Her der letzten Tage scheint nun Ruhe in die Einreisepolitik der Vereinigten Staaten eingekehrt zu sein. Was bleibt, ist Verunsicherung bei den Reisenden. Wir klären auf.


Präsident Donald Trump hat mit seinem Einreiseverbot für Muslime für ordentlichen Wirbel gesorgt. Doch inzwischen glätten sich die Wogen wohl langsam.

Was hat sich geändert?
Praktisch hat sich nur etwas für Doppelstaatler geändert, und zwar für jene, die sowohl eine Staatsbürgerschaft eines „unproblematischen“ Herkunftslandes besitzen (wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz) als auch eine der folgender Länder: Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia und Jemen. Wer bereits ein gültiges Visum in seinem deutschen Pass hat, sei nun nicht vom 90-tägigen Einreisestopp betroffen, so die US-Behörden am 31. Januar 2017. Wer aktuell kein Visum hat, der soll es ab sofort aber wieder beantragen können.
"Ausgenommen von dieser Regelung sind Inhaber von diplomatischen Visa, NATO-Visa und Visa der Kategorien C-2 für Reisen zu den Vereinten Nationen und der Kategorien G-1, G-2, G-3 und G-4", so das Auswärtige Amt.
Letztendlich trifft natürlich die Entscheidung für oder wider eine Einreise immer noch der US-Grenzbeamte nach einer zusätzlichen Befragung des Reisenden.

Wer muss außerdem ein Visum beantragen?
Nach wie vor gilt: Wer sich nach dem 01.03.2011 im Iran, Irak, in Syrien, im Sudan, in Libyen, im Jemen oder in Somalia aufgehalten hat, der muss ein Visum beantragen. Dies gilt also z.B. auch für Deutsche ohne doppelte Staatsbürgerschaft! Diese Personen dürfen dementsprechend nicht am Visa Waiver Programm teilnehmen und können nicht auf elektronischem Wege die Einreiseerlaubnis (ESTA) einholen.

Detaillierte Informationen zur Einreise erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

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