News | USA allgemein | 06.09.2024
Zur FTI-Insolvenz - Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen
Nach dem Insolvenzantrag der FTI Touristik am 03. Juni 2024 hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 01. September 2024 ein Insolvenzverfahren für FTI Touristik und weitere Unternehmen der deutschen FTI Group eröffnet. Als Ihr Reisebüro unterstützen wir Sie sehr gerne und haben Ihnen daher den aktuellen Stand der Dinge sowie alle relevanten Fakten, Daten und Kontakte rund um die FTI-Insolvenz zusammengetragen.
WAS WIR IHNEN UNBEDINGT SAGEN MÖCHTEN
Wir bedauern aufrichtig, dass Sie von der Insolvenz der FTI Touristik betroffen wurden. Es macht uns traurig und zugleich wütend, dass wir Sie nicht davor bewahren konnten. Das Ereignis hat auch unser Unternehmen völlig unerwartet und folgenreich getroffen. An dieser Stelle versuchen wir seit Einreichung des Insolvenzantrags von FTI Touristik am 03. Juni 2024, Sie nach Kräften zu unterstützen und bestmöglich zu informieren. Da keine rechtlichen oder finanziellen Verbindungen zur FTI Group bestanden, ist unser Unternehmen selbstverständlich nicht von der Insolvenz der FTI Touristik betroffen.
Auf den Fortgang des Insolvenzverfahrens haben wir weder Einfluss, noch erhalten wir Einblick in die einzelnen Prozesse rund um Ihre Reisebuchung. Es ist uns daher nicht möglich, Fragen zu Themen die außerhalb unseres Einflusses und Zugriffs liegen, zu beantworten. Auch uns als Reisebüro stehen nur die Ihnen und allgemein zugänglichen Informationen zur Verfügung. Dennoch hoffen wir, Sie mit der folgenden Zusammenstellung bestmöglich unterstützen zu können. Bitte lesen Sie die für Sie relevanten Informationen aufmerksam durch.
KUNDENDATEN
Für die ordnungsgemäße Abwicklung haben wir bei Buchung der Reiseleistung persönliche Daten unserer Kunden an FTI-Touristik gesendet: die uns übermittelten Vor- und Nachnamen und Geburtsdaten aller Reisenden, die Privatadresse des Buchenden, sowie die uns zu Kommunikationszwecken zur Verfügung gestellten Telefonnummern und Maildressen. Insbesondere für das bei uns angewendete Direktinkasso-Verfahren (Übertragung der Bezahldaten via Paylink direkt an FTI) war dieses Vorgehen zu jeder Zeit erforderlich. Einer Kontaktaufnahme seitens Insolvenzversicherer oder Insolvenzverwalter steht demzufolge nichts entgegen.
Zwischen uns, dem Insolvenzverwalter (IV) einerseits und dem Insolvenzversicherer Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) andererseits besteht keine Verbindung. Es ist uns daher leider nicht möglich, Ihnen zu sagen, welche Ihrer Daten wann von FTI Touristik an wen weitergegeben worden sind oder noch werden. Weiterhin erhalten wir auch keinerlei Information darüber, wann Sie von dem in Ihrem Fall Beteiligten (IV oder DRSF) angeschrieben werden.
Am 04. November 2024 wurde durch den Insolvenzverwalter (IV) ein Zugang freigegeben, über den buchende Agenturen (zumeist Reisebüros und Portale) die zu betroffenen Buchungen vorhandenen Kundendaten abgleichen und gegbenenfalls ergänzen können. Für unsere Agentur fehlten bei lediglich vier Buchungen (von > 2.600!) Daten, wie Anrede und Land, die binnen Augenblicken geschlossen wurden. Einer direkten Kontaktaufnahme mit Kunden seitens DRSF oder IV steht bzw. stand folglich zu keinem Zeitpunkt etwas entgegen.
AKTUELLES ZUM INSOLVENZVERFAHREN
Der Verkauf von Unternehmensteilen ergab ausreichend Masse, um ein geordnetes Insolvenzverfahren für FTI Touristik zu beginnen. Mit der Verwaltung wurde der bisher schon vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen in München beauftragt. Eine Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle ist ab sofort möglich.
Ein Großteil der Schuldenlast der FTI Touristik-Unternehmen in Höhe von rund rund einer Milliarde Euro beruhen auf Unterstützungen und Krediten aus der Zeit der Corona-Pandemie. Den verfügbaren Mitteln stehen Forderungen von etwa 350.000 Gläubigern gegenüber. Diese sind überwiegend Reisende, Reisebüros, Hoteliers und weitere Leistungsträger. Aber auch Banken und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF). Nach Auskunft des Insolvenzverwalters Axel Bierbach sind konkrete Aussagen zur Insolvenzquote zwar noch nicht möglich; viel Geld sei seiner Einschätzung nach jedoch nicht zu erwarten.
WIE GEHT ES NUN WEITER?
Alle Geschädigten erhielten bereits eine schriftliche Benachrichtigung vom Insolvenzverwalter. Darin enthalten war eine PIN, um die persönliche Forderung über das Verfahrensportal https://fti-inso.de anzumelden.
Vor Eintreffen der Aufforderung zur Anmeldung der Forderung muss seitens der Gläubiger nichts unternommen werden, so Insolvenzverwalter Bierbach. Sobald das Insovenzverwalter-Schreiben vorliegt, sollen vor allem Kunden, die bei FTI Touristik Reise-Einzelleistungen (z. B. nur Unterkünfte oder Hotels oder Mietwagen) gebucht hatten und deren Zahlungen nicht bereits durch den Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkartengesellschaft oder PayPal) erstattet wurden, ihre Ansprüche anmelden.
Kunden, die Pauschalreisen bei FTI Touristik gebucht haben wird geraten, zunächst die Erstattung bereits gezahlter Reisepreise über den Insolvenzversicherer Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) abzuwarten. Eine gegenseitige Blockierung der Prozesse und eine ggf. später zurückzuzahlende Doppelerstattung werden dadurch vermieden.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat im November 2024 den Erstattungsprozess für vom FTI-Ausfall Betroffene um eine zusätzliche Möglichkeit erweitert: Ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf digitale Kommunikationsmittel verzichten, ihre Erstattungsanträge per Briefpost einreichen, so die Mitteilung des Fonds. FTI-Pauschalreisende, die bislang keine Benachrichtigung per E-Mail erhalten haben, können sich aktiv an den DRSF wenden, um sich für das postalische Verfahren zur Erstattung registrieren zu lassen. Dafür wird empfohlen, zunächst die Service-Hotline des DRSF unter der Telefonnummer +49 (0)30/78 95 47 70 anzurufen. Die Kontaktdaten der Betroffenen werden dabei aufgenommen, und anschließend erhalten sie die benötigten Antragsunterlagen per Post zugesandt, um den Erstattungsprozess in die Wege zu leiten.
Auch Antragsteller, die vom DRSF bereits kontaktiert wurden, aber eine postalische Bearbeitung bevorzugen, werden in naher Zukunft postalisch vom DRSF informiert. Wie im digitalen Verfahren müssen die Antragstellenden ihrem Rückantwortbrief die erforderlichen Unterlagen beilegen, darunter Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise. Zusätzlich ist eine Kopie des Personalausweises zur Identitätsprüfung erforderlich.
HILFE, KONTAKT UND WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Sie haben weitere Fragen und um die Insolvenz von FTI Touristik, benötigen Hilfe oder detailliertere Informationen? Zu diesem Zweck haben wir ihnen im Folgenden einige nützliche Links und Kontaktinformtionen zusammengestellte:
Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF)
Informationsüberblick Link
Aktuelles zum Erstattunsgprozess Link
Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess Link
FAQ - Häufig gestellte Fragen Link
Verbraucher, die auf diesen Seiten keine Antworten auf Fragen finden, können sich montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr unter +49 (0)30 78954770 an die Servicehotline des DRSF wenden.
FTI Group
Informationen zur Insolvenz Link
Insolvenzverwaltung MHB Müller-Heydenreich Bierbach und Kollegen
Informationen zum Insolvenzverfahren Link
Fragen zur Forderungsanmeldung senden Sie bitte per E-Mail an fti@mhbk.de oder wenden sich telefonisch an Rufnummer +49 89 2525-4000.
Stand: 08.11.2024 | AMO